Allgemeine Geschäftsbedingungen Stoll Immobilien
I
a) Die Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger für unsere Maklerprovision.

b) Dem Auftraggeber ist eine Weitergabe von uns erteilter Informationen insbesondere des Nachweises an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet. Anderenfalls haftet der Auftraggeber unbeschadet der Schadenersatzansprüche für unsere entgangene Provision im Falle des Vertragschlusses mit Dritten.

c) Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Empfänger nicht alleine erwirbt, sondern mit Dritten zusammen oder wenn ein Dritter erwirbt, der mit dem Empfänger verbunden ist.

II
Alle Angebotsdaten sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Da sie jedoch vor allem auf Informationen Dritter beruhen, werden sie vom Makler ohne Verbindlichkeit weiter gegeben.

III
Ist Ihnen ein Objekt bereits bekannt, verpflichten Sie sich uns dieses unter Angabe der Informationsquelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

IV
Die Maklerin Renate Stoll Dennewartstr. 25/27 52068 Aachen, erhält für Nachweis-und/oder Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer:
1) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3,57% inkl. MwSt. vom Kaufpreis
2) bei Vermietung, Verpachtung oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 1,78% inkl.gesetzl. MwSt. oder 2,38% inkl. gesetzl. MwSt. bei Kaltmieten
Abweichende Provisionen können im jeweiligen Angebot vereinbart werden.

V
a) Der Anspruch auf die ortsübliche Maklerprovision entsteht durch Annahme unseres Angebotes.
Die Maklerprovision ist immer mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Dies gilt ohne Rücksicht auf die juristische oder finanzielle Durchführbarkeit des Hauptvertrages. Die Provision ist auch zu zahlen, wenn es später zu einer Rückabwicklung des Hauptvertrages kommt.

b) Der Makler braucht nicht selbst am Vertragsschluss mitgewirkt zu haben.

c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren.

VI
a) Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt bestehen, wenn das Objekt während unserer Beauftragung und Maklertätigkeit aus der Zwangsversteigerung erworben wird.

b) Gibt der Auftraggeber seine Verkaufsabsichten auf, so ist er verpflichtet uns dieses unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall sind unsere Aufwendungen zu ersetzen.

c) Gerät ein Vertragspartner mit der Provisionszahlung oder der Zahlung eines Aufwendungsersatzes in Verzug, fallen Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweils gültigen Basiszinssatz an.

VII
Mit Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.
Mit der widerspruchlosen Annahme unserer Maklerdienste kommt der Maklerauftrag zustande.
Durch Rückfrage auf unser Angebot erkennt der Empfänger unsere AGB an.

Abweichungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
§§ 652 ff bleiben ansonsten unberührt.
Erfüllungsort ist 52068 Aachen Dennewartstr. 25/27 Gerichtsstand Aachen.